Da die Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) das Gebäude nur treuhänderisch verwaltete, erhielt 1992 eine Erbengemeinschaft aus Hessen das Gebäude zurückübertragen. Die Erbengemeinschaft verkaufte 1993 das Grundstück zum Preis von 233.000 DM an die Mannheimer/Dessauer Baufirma Diringer & Scheidel (D&S).
In der Hoffnung, diese würde das mittlerweile arg geschädigte Baudenkmal zügig sanieren, machte die Stadt Dessau von ihrem Vorkaufsrecht (Denkmalschutzgesetz) keinen Gebrauch. Anfang 1996 reichte die Baufirma jedoch keinen Bauantrag, sondern einen Abbruchantrag ein. Begründung: die ermittelten Sanierungskosten von 3.134.000 DM sind wirtschaftlich unzumutbar. Das Eckhaus sollte zusammen mit der angrenzenden Bebauung zugunsten eines neuen Büro- und Geschäftshauskomplexes abgerissen werden.
Die während der Eigentümerschaft der Firma eingetretene zunehmende Verwahrlosung des Hauses infolge völliger Unterlassung notwendiger Reparaturen im Dachbereich und den nicht genutzten Teilen des Hauses belegte, dass der Eigentümer zu keinem Zeitpunkt eine Sanierung des Denkmals beabsichtigte.
Nachdem die Obere Denkmalbehörde des Regierungspräsidiums dem Drängen des Eigentümers in Form einer Abrissgenehmigung nachgab, drohte der Stadt eine Klage wegen Untätigkeit, worauf diese Anfang August 1996 dem Abriss ebenfalls nicht mehr im Wege stehen wollte.
Erst ein fraktionsübergreifender Beschlussantrag des Stadtrates im August 1996 konnte die Zustimmung der Stadt zum Abriss stoppen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Möglichkeiten zur Erhaltung des Schwabehauses zu suchen. In mehreren Presseveröffentlichungen und in einer Vielzahl von Leserbriefen sprachen sich viele Dessauer für einen unbedingten Erhalt des Hauses aus. Das Schwabehaus war zum Stadtgespräch geworden.
In einem städtebaulichen Gutachten wurde im Sommer 1998 von der Stadtverwaltung die Erhaltungsfähigkeit des Schwabehauses bei einem teilweisen Neubau der angrenzenden Bebauung nachgewiesen. Deshalb hätte der Eigentümer des Hauses dieses veräußern müssen, wenn sich ein Investor für dessen Sanierung gefunden hätte. Diesbezügliche Bemühungen der Verwaltung blieben aber ohne Erfolg, so dass diese wegen der von der Oberen Denkmalbehörde bereits vorliegenden Zustimmung zum Abriss das Abrissbegehren des Eigentümers erneut an den Stadtrat herantragen musste, um einer Klage wegen Untätigkeit zu entgehen.
In dieser Situation gab Anfang September 1998 eine knappe Mehrheit des Stadtrates die Zustimmung zur Beseitigung des „städtebaulichen Missstandes“ durch den Abriss, wenn sich innerhalb der nächsten zwei Monate kein Investor für das Vorhaben findet. Dass eine solch kurze Frist für den Normalfall einer Veräußerung an einen Investor keine Lösung darstellt, war eigentlich klar. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigte allerdings auch, dass „normale“ und auf Rendite orientierte Lösungen in diesem Falle ohnehin nicht zu erwarten waren. Unter diesem Zeitdruck und in dieser scheinbar aussichtslosen Situation starteten mehrere Bürger die „Aktion Sonnenflecken“, die sich vom reinen Protest zu einer konstruktiven Initiative entwickelte.
Die Zeit drängte: Es standen knapp acht Wochen zur Verfügung, um eine Erhaltungsstrategie für das Schwabehaus zu entwickeln. Auf schnell gemachten und verteilten Handzetteln wurde zu einem Treffen aufgerufen, aus dem die Gründungsversammlung des Schwabehaus e.V. wurde.
Am 22.09.1998 trafen sich 13 engagierte Bürger, darunter Stadträte der CDU, der SPD, der PDS und der Alternativen Fraktion. Der Schwabehaus e.V. konnte in einer Rekordzeit von vier Wochen ins Vereinsregister gelangen und erhielt den Status der Gemeinnützigkeit. Die Zahl der Mitglieder nahm schnell zu.
Im Bewusstsein, dass weder der “Staat” noch ein großer Unbekannter sich dieses Denkmals annehmen werde, stellten sich die Vereinsmitglieder die Frage, warum nicht wir Bürger selbst der gesuchte Investor sein könnten. Als Teil einer selbstbewussten Bürgerschaft wollten wir einen aktiven Beitrag zur Erhaltung dieses wichtigen Zeugnisses Dessauer Stadtgeschichte leisten.
Bei den ersten Begehungen des Hauses wurde sichtbar, dass der Bau wissentlich falsch gesichert wurde. So leitete man das im Dachbereich anfallende Regenwasser direkt ins Gebäude und öffnete sämtliche Dachluken zum Innenhof! Fehlende Dachziegel wurden nicht ersetzt. Nach Aufnahme der Schäden musste innerhalb kürzester Zeit eine Bauaufnahme und eine grobe Ermittlung des Sanierungsaufwandes erfolgen. Auf dieser Basis konnte ein grobes Sanierungs- und Nutzungskonzept aufgestellt werden, ergänzt durch ein schnell aber solide konzipiertes Finanzierungskonzept.
Das Sanierungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept des Vereins wurde der Stadtverwaltung und dem Bauträger als Alternative zum Abriss vorgestellt. Als Reaktion teilte uns der Oberbürgermeister am 30. Oktober 1998 mit, dass “…die vorgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen, die ich an einen Investor stellen muss…” entsprechen. “Da die Stadtverwaltung … einen klaren Handlungsauftrag nach dem o.g. Stadtratsbeschluss hat, müssten Sie (Schwabehaus e.V.) kurzfristig versuchen, eine andere Beschlusslage im Stadtrat herbeizuführen… Wenn Sie eine solche Sitzung bis spätestens Montag, den 02.11.1998 für den 04.11.1998 beantragen, würde die Stadtverwaltung die neuen Entscheidungen des Stadtrates abwarten.”
Tatsächlich gelang es, Abgeordnete mehrerer Fraktion dafür zu gewinnen, eine Sondersitzung des Stadtrates zu beantragen. Diese fand dann am 04.11.1998 statt. Der Stadtrat diskutierte sehr lange und durchaus kontrovers. Die Abstimmung erfolgte dann sogar namentlich. Sie ergab eine deutliche Mehrheit für das Konzept des Schwabehaus e.V.